Ich bedauere zutiefst die Verwendung des Begriffs „Arbeitslager“ in einem öffentlichen Forum in Bezug auf die Argumentation des Vertreters der Anstalt. Diese Worte könnten den guten Ruf und das Ansehen der Anstalt beschädigt haben, was niemals meine Absicht war.
Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) äußerte Vorbehalte gegenüber dem von mir im Gerichtssaal und in einem Beitrag auf meiner Website vom 24. August 2022 verwendeten Begriff, in dem ich im Rahmen einer Polemik und Stellungnahme in einer ZUS-Angelegenheit den oben genannten Begriff verwendet habe. In Anerkennung der vorgebrachten Bedenken bedauere ich die möglichen negativen Assoziationen, die meine Aussage verursacht haben könnte. Meine Absicht war ausschließlich eine sachliche und emotionale Polemik vor Gericht, nicht die Schädigung der Anstalt.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt