Allen, die von den Wochenendverhaftungen in Warschau im Fall Margot bewegt waren, empfehle ich den Bericht des Bürgerrechtsbeauftragten über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen in Polen.
Dort finden sich unter anderem Verweise auf Berichte der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte und der Court Watch Poland Foundation sowie auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser Gerichtshof hat in seinen Urteilen wiederholt die übermäßige, ungerechtfertigte Anwendung der Untersuchungshaft in Polen bestätigt und Entschädigungen zugesprochen, die letztlich aus Steuergeldern bezahlt wurden. Ebenso niederdrückend sind die Schlussfolgerungen der beiden genannten Berichte, die sich kurz zusammenfassen lassen: Der Missbrauch der Untersuchungshaft in Polen ist ein systemisches Phänomen, und die Untersuchungshaft selbst wird in der Praxis als bevorzugte, standardmäßige Sicherungsmaßnahme behandelt.
Die Praxis der Anwendung von Untersuchungshaft in Fällen von Wirtschaftskriminalität in Polen und die damit verbundenen Absurditäten werde ich in einem gesonderten Beitrag beschreiben.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht.