In Polen gelten zwei wesentliche Körperschaftsteuersätze (CIT):
- 19% der Steuerbemessungsgrundlage (Regelsteuersatz)
- 9% der Steuerbemessungsgrundlage (bevorzugter Steuersatz), anwendbar bei einem Jahresumsatz bis 2 Mio. EUR.
Während die Anwendung des Regelsatzes keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, setzt die Inanspruchnahme des bevorzugten 9%-Satzes die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus.
Der niedrigere Satz kann von folgenden Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden:
- Kleine Steuerpflichtige, deren Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Steuerjahr 2 Mio. EUR nicht überschritten haben.
- Unternehmen im ersten Steuerjahr, sofern sie nicht durch Umstrukturierung entstanden sind.
Neben dem bevorzugten 9%-Satz stehen in Polen auch das Estnische CIT (Besteuerung nur bei Gewinnausschüttung), die IP-Box-Vergünstigung (5% auf IP-Einkünfte) und Vergünstigungen für F&E-Ausgaben zur Verfügung.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für Gesellschaftsrecht und ausländische Investitionen