Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen mit einem Körperschaftsteuersatz von 9% bei einem Jahresumsatz bis 2 Mio. Euro

In Polen gelten zwei wesentliche Körperschaftsteuersätze (CIT):

  • 19% der Steuerbemessungsgrundlage (Regelsteuersatz)
  • 9% der Steuerbemessungsgrundlage (bevorzugter Steuersatz), anwendbar bei einem Jahresumsatz bis 2 Mio. EUR.

Während die Anwendung des Regelsatzes keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, setzt die Inanspruchnahme des bevorzugten 9%-Satzes die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus.

Der niedrigere Satz kann von folgenden Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden:

  • Kleine Steuerpflichtige, deren Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Steuerjahr 2 Mio. EUR nicht überschritten haben.
  • Unternehmen im ersten Steuerjahr, sofern sie nicht durch Umstrukturierung entstanden sind.

Neben dem bevorzugten 9%-Satz stehen in Polen auch das Estnische CIT (Besteuerung nur bei Gewinnausschüttung), die IP-Box-Vergünstigung (5% auf IP-Einkünfte) und Vergünstigungen für F&E-Ausgaben zur Verfügung.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, Experte für Gesellschaftsrecht und ausländische Investitionen