Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.) in den Niederlanden – Rechtliche Anforderungen und Verfahren

Die Niederlande gehören zu den beliebtesten Jurisdiktionen für die Unternehmensgründung durch ausländische Unternehmer. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: flexibles Gesellschaftsrecht, günstiges Steuerregime (einschließlich der Beteiligungsbefreiung für Holdinggesellschaften), ein effizientes und professionelles Notarsystem und ein starker internationaler Ruf.

Die niederländische B.V. (Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) ist das Äquivalent der polnischen GmbH und die am häufigsten gewählte Rechtsform für die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden.

Wesentliche Merkmale der B.V.

  • Mindestkapital – ab 0,01 EUR (ein Cent). Es gibt keine Mindestkapitalanforderung.
  • Beschränkte Haftung – die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.
  • Flexible Führung – die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern (bestuurders) geleitet.
  • Notarielle Gründung – die B.V. muss durch eine notarielle Urkunde eines niederländischen Notars gegründet werden.

Gründungsverfahren

  1. Vorbereitung der Satzung – in Abstimmung mit einem niederländischen Notar.
  2. KYC-Überprüfung – der Notar überprüft die Identität und den Hintergrund aller Gründer und wirtschaftlich Berechtigten.
  3. Ausführung der notariellen Urkunde – Unterzeichnung der Gründungsurkunde. Dies kann per Vollmacht ferngesteuert erfolgen.
  4. Eintragung beim Handelsregister (KVK) – der Notar meldet die Gesellschaft bei der Handelskammer an.
  5. Bankkonto – Eröffnung eines niederländischen Bankkontos.

Vorteile der Niederlande

  • Beteiligungsbefreiung – Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Tochtergesellschaften sind von der niederländischen KöSt befreit.
  • Umfangreiches Abkommensnetz – über 100 Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Innovation Box – effektiver Steuersatz von 9% auf qualifizierte IP-Einkünfte.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, Experte für internationales Gesellschaftsrecht und grenzüberschreitende Transaktionen