Kontrollierte Gespräche, oder über die Pflicht zur Meldung von Steuergestaltungen (MDR)

Seit dem 1. Januar 2019 hat Polen das Mandatory Disclosure Rules (MDR)-Regime umgesetzt, basierend auf der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC6). Dieses Regime verlangt die Meldung bestimmter Steuergestaltungen an den Leiter der Nationalen Finanzverwaltung (KAS).

Was muss gemeldet werden?

Eine Steuergestaltung, die mindestens eines der in der Abgabenordnung definierten „Kennzeichen“ (hallmarks) erfüllt, muss gemeldet werden. Dazu gehören: allgemeine Kennzeichen, spezifische Kennzeichen und grenzüberschreitende Kennzeichen.

Wer muss melden?

Die primäre Meldepflicht trifft den „Promoter“ – typischerweise einen Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer. Ist der Promoter durch die berufliche Schweigepflicht gebunden, geht die Pflicht auf den „Begünstigten“ (den Steuerpflichtigen) über.

Sanktionen

Nichtmeldung zieht erhebliche Strafen nach dem Finanzstrafgesetzbuch nach sich: Geldstrafen bis zu 720 Tagessätze und in extremen Fällen Freiheitsstrafe.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, Experte für Steuerrecht und Compliance