Das Fürstentum Liechtenstein ist seit der Einführung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) im Jahr 1926 eine führende Jurisdiktion für Privatstiftungen. Liechtensteiner Stiftungen sind als eines der wirksamsten Instrumente für langfristigen Vermögensschutz und generationenübergreifende Nachfolgeplanung anerkannt.
Warum Liechtenstein?
- Rechtliche Stabilität – das Stiftungsrecht ist seit fast 100 Jahren stabil.
- Starker Datenschutz – Stiftungsdokumente sind nicht öffentlich zugänglich.
- Professionelle Justiz – dreistufiges Gerichtssystem mit spezialisierter Expertise in Stiftungsangelegenheiten.
- Politische und wirtschaftliche Stabilität – AAA-Kreditrating.
Wesentliche Merkmale einer Liechtensteiner Stiftung:
- Mindestkapital – CHF 30.000.
- Stifter – die Person, die Vermögen einbringt und den Stiftungszweck definiert.
- Stiftungsrat – das leitende Organ, mindestens 2 Mitglieder, davon mindestens eine in Liechtenstein qualifizierte Person.
- Begünstigte – vom Stifter in der Satzung oder den Beistatuten festgelegt.
Steuerliche Behandlung:
- Mindestjährliche Steuer von CHF 1.800 (Mindestertragssteuer).
- Keine Steuer auf Ausschüttungen an Begünstigte (auf Liechtensteiner Ebene).
Gründungsverfahren:
- Vorbereitung der Gründungsdokumente.
- KYC/AML-Überprüfung.
- Notarielle Urkunde oder beglaubigte Privaturkunde.
- Eintragung im Handelsregister (optional für Privatstiftungen).
- Eröffnung eines Bankkontos und Übertragung des Stiftungskapitals.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für Liechtensteiner Stiftungen und Vermögensschutz