Die Rechtslage im Bereich digitaler Vermögenswerte in Polen ist derzeit äußerst dynamisch. Dies ergibt sich unter anderem aus dem laufenden (zeitlich gestaffelten) Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/1114 vom 23. Mai 2023 über Kryptoasset-Märkte (die sogenannte MiCA-Verordnung, von Markets in Crypto-Assets), der EU-Verordnung 2023/1113 vom 23. Mai 2023 über Informationen, die Überweisungen von Geldern und bestimmten Kryptoassets begleiten (die sogenannte TFR-Verordnung, die die Travel Rule einführt), sowie den Arbeiten an der endgültigen Fassung des Gesetzes über den Kryptoasset-Markt. Ein Element, das die Situation zusätzlich verkompliziert hat, ist die kürzlich veröffentlichte Mitteilung Nr. 87 des GIIF (Generalinspektor für Finanzinformationen), aus der hervorgeht, dass der GIIF erwartet, dass die Travel Rule für verpflichtete Institute mit Sitz in Polen ab dem 30. Dezember 2023 gelten wird.
Im Artikel von Adam Pantak in Dziennik Gazeta Prawna vom 2. Dezember 2024 habe ich mich neben anderen Rechtsexperten im Bereich digitaler Vermögenswerte zu den Zweifeln im Zusammenhang mit den oben genannten rechtlichen Änderungen geäußert und die neuen rechtlichen Pflichten für die Kryptobranche bewertet.
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Paweł Osiński
Rechtsanwalt