Für solche Momente lohnt es sich, den Anwaltsberuf auszuüben

Diesen Dienstag haben wir erfolgreich, im Team bestehend aus Rechtsanwalt Paweł Osiński und Rechtsanwalt Przemysław Perka, einen jahrelangen Rechtsstreit über die gesamtschuldnerische Haftung eines Vorstandsmitglieds einer Kapitalgesellschaft für Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von über 8.000.000 PLN abgeschlossen.

Die Streitpartei – ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer GmbH – hatte nicht einmal die Möglichkeit, sich gegen den Steuerbescheid gegen die Gesellschaft zu verteidigen, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Vorstandsmitglied war. Einige Jahre nach Beendigung ihrer Zusammenarbeit mit der Gesellschaft stellte sich heraus, dass die Finanzbehörden ein Verfahren gegen sie auf der Grundlage der Vorschriften der Abgabenordnung über die gesamtschuldnerische Haftung des Vorstandsmitglieds für unbeglichene Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft führten.

Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf, der die gesamtschuldnerische Haftung des ehemaligen Vorstandsmitglieds feststellte. Und nun, nach fast zweijährigem Warten auf einen Verhandlungstermin, bestätigte das Oberste Verwaltungsgericht die Unbegründetheit der Kassationsbeschwerde des Direktors der Steuerveraltungskammer und wies sie vollständig ab. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Es ist unmöglich, zuerst das Ungläubigkeit und dann die Freude und Erleichterung unserer Mandantin zu beschreiben, für die eine traumatische Lebensphase endet – das Leben mit dem Gespenst einer unmöglichen und undurchführbaren Verpflichtung: die Notwendigkeit, bis zum Lebensende einen Betrag zurückzuzahlen, dessen Zinsen jährlich um über 300.000 PLN anwuchsen.

Unsere Zufriedenheit resultierte nicht nur aus dem Sieg, sondern vor allem daraus, dass wir als Anwälte die Möglichkeit hatten, mit unserem Wissen eine Partei zu unterstützen, die unserer Überzeugung nach in der gegebenen Sachlage geschädigt wurde – und dies weitgehend durch Handlungen der Staatsverwaltung.

In meiner bescheidenen Meinung geschieht dies, weil die vorhandenen rechtlichen Instrumente kompliziert und zeitaufwändig sind und daher ungern eingesetzt werden. Finanzbehörden begnügen sich dann mit Lösungen wie der Zuweisung der gesamtschuldnerischen Haftung an ein Vorstandsmitglied, obwohl sie wissen, dass es nicht die geringste Chance gibt, auch nur einen Teil des zugesprochenen Betrags von dieser Person einzutreiben. Aber hier zählt die Statistik.

Gerade in solchen Fällen, in denen ich das Gefühl habe, als Fachmann nicht nur im Interesse meines Mandanten zu kämpfen, sondern auch für die ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsnormen, zeigt sich der Sinn des Anwaltsberufs und die Zufriedenheit aus der geleisteten Rechtshilfe.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt