Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber-Richtlinie), führt erhebliche neue Pflichten für Unternehmen ein. Ihre Umsetzung in polnisches Recht erfordert von Unternehmen die Einrichtung interner Meldekanäle und den Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltung.
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie gilt für alle Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten. Sie schützt einen breiten Personenkreis: Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Gesellschafter, Freiwillige, Bewerber und sogar ehemalige Mitarbeiter.
Wesentliche Pflichten für Arbeitgeber:
- Einrichtung interner Meldekanäle, die Vertraulichkeit gewährleisten.
- Benennung einer Person oder Abteilung für die Bearbeitung von Meldungen.
- Reaktion innerhalb definierter Fristen (7 Tage für Empfangsbestätigung, 3 Monate für Rückmeldung).
- Schutz von Hinweisgebern vor jeder Form von Vergeltung.
Die kulturelle Herausforderung
Die größte Herausforderung bei der Umsetzung der Richtlinie in Polen ist nicht rechtlicher, sondern kultureller Natur. Das Konzept des Hinweisgebens trägt in der polnischen Kultur negative Konnotationen.
Meine Empfehlung: Betrachten Sie die Umsetzung als Chance, die Organisationskultur und Ethik zu stärken, nicht lediglich als Compliance-Übung.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für Compliance und Geschäftsethik