Dieser Artikel analysiert die rechtlichen Aspekte der Verleumdung am Arbeitsplatz, insbesondere wenn ein Vorgesetzter einen Untergebenen während der Ausübung seiner Dienstpflichten verleumdet.
Art. 212 des Strafgesetzbuches – Verleumdung
Art. 212 §1 StGB sieht vor, dass derjenige, der einer anderen Person Verhalten oder Eigenschaften unterstellt, die sie in der öffentlichen Meinung herabsetzen oder dem Verlust des für eine Position erforderlichen Vertrauens aussetzen könnten, mit Geldstrafe oder Freiheitsbeschränkung bestraft wird.
Der Fall
Im von mir bearbeiteten Fall machte ein Vorgesetzter in einer staatlichen Einrichtung verleumderische Äußerungen über eine Untergebene während eines dienstlichen Treffens. Das Amtsgericht befand den Vorgesetzten für schuldig, und das Bezirksgericht bestätigte das Urteil in der Berufung.
Wesentliche Rechtsfragen:
- Verleumdung während eines dienstlichen Treffens ist immer noch Verleumdung. Der dienstliche Kontext bietet keine Immunität.
- Die Beweislast liegt beim Kläger.
- Wahrheit kann als Verteidigung geltend gemacht werden, muss aber bewiesen werden.
- Eine Verurteilung kann für einen Staatsbeamten schwerwiegende Konsequenzen haben.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für Strafrecht und Arbeitnehmerrechte