Opfer von Kryptowährungsbetrug stehen oft vor einer Sackgasse: Die Betrüger sind anonym und die Kryptowährung bereits unwiederbringlich transferiert. Es gibt jedoch möglicherweise einen anderen Weg: Ansprüche gegen die Banken, über die die betrügerischen Überweisungen getätigt wurden.
Art. 46 des Zahlungsdienstleistungsgesetzes
Diese Vorschrift sieht vor, dass ein Zahlungsdienstleister (Bank) den Betrag einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion unverzüglich zurückerstatten muss. Die Schlüsselfrage ist, ob die Überweisung eines Betrugsopfers an einen Betrüger als „nicht autorisiert“ betrachtet werden kann.
Das rechtliche Argument
Das Kernargument ist, dass die Autorisierung durch Betrug (Täuschung, Manipulation, Social Engineering) erlangt wurde. Banken haben als AML-regulierte Institute spezifische Pflichten zur Erkennung und Verhinderung verdächtiger Transaktionen.
Praktische Bewertung
Obwohl dieser rechtliche Weg in polnischen Gerichten noch nicht gut etabliert ist, stellt er eine vielversprechende Richtung für Opfer dar. Ich glaube, dass sich dieses Rechtsgebiet in den kommenden Jahren erheblich entwickeln wird.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für Kryptowährungsbetrug und Bankrecht