Disziplin am Arbeitsplatz, oder über die rechtswidrige Anwendung von Ordnungsstrafen durch den Arbeitgeber

Ordnungsstrafen am Arbeitsplatz sind im polnischen Arbeitsgesetzbuch (Art. 108-113) geregelt. Sie sind ein Instrument der organisatorischen Befugnis des Arbeitgebers, ihre Anwendung unterliegt jedoch strengen rechtlichen Voraussetzungen.

Rechtlicher Rahmen für Ordnungsstrafen

Nach dem Arbeitsgesetzbuch darf ein Arbeitgeber eine Ordnungsstrafe nur für Folgendes verhängen:

  • Verletzung der festgelegten Arbeitsorganisation und -ordnung.
  • Verletzung von Arbeitsschutz- oder Brandschutzvorschriften.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit.

Wichtig ist, dass die Strafe nur für konkrete, objektiv überprüfbare Verstöße gegen die Regeln verhängt werden darf, nicht für die Einstellung, Meinungen oder Beziehung des Arbeitnehmers zur Führung.

Der ZUS-Fall

Im Fall, den ich in der 1. Filiale der ZUS Warschau bearbeitete, wurde einer Mitarbeiterin eine Ordnungsstrafe (Verweis) auferlegt, weil sie während einer Teambesprechung Widerspruch gegen Managemententscheidungen geäußert hatte. Das Amtsgericht befand diese Strafe für rechtswidrig.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, spezialisiert auf Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrechte