Familienstiftung in Polen

Das Familienstiftungsgesetz, das im Mai 2023 in Kraft trat, führte ein neues Rechtsinstitut in das polnische Rechtssystem ein. Die Familienstiftung dient als Instrument für den generationenübergreifenden Vermögensschutz und die Nachfolgeplanung.

Wesentliche Merkmale:

  • Mindestgründungskapital: 100.000 PLN
  • Gegründet durch eine natürliche Person per notarieller Urkunde oder Testament
  • Begünstigte vom Stifter benannt
  • Geleitet von einem Vorstand, mit obligatorischem Aufsichtsrat bei mehr als 25 Begünstigten

Steuerliche Behandlung:

  • Befreit von KöSt auf Einkünfte aus erlaubten Tätigkeiten
  • 15% KöSt auf Ausschüttungen an Begünstigte
  • Begünstigte der engsten Familiengruppe (Gruppe 0) zahlen keine Einkommensteuer auf Ausschüttungen

Einschränkungen:

  • Jüngste und erwartete Steuerrechtsänderungen schaffen Unsicherheit
  • Begrenzter Umfang erlaubter Geschäftstätigkeit
  • Instabilität des polnischen Rechtssystems beeinträchtigt die Vorhersehbarkeit

Aus diesen Gründen empfehle ich Mandanten konsequent, Liechtenstein als alternative Jurisdiktion für Familienstiftungen in Betracht zu ziehen.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, Experte für Familienstiftungen und Vermögensschutz