Zahlungsbefehl gegen die Universität Warschau auf Herabsetzung der Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium wegen COVID-19

Oft wird die Bedeutung eines Falls nicht durch den Geldwert des Streits bestimmt, sondern durch andere Umstände. So auch in diesem Fall. Heute, am 4. Januar 2021, wurde der Kanzlei ein Zahlungsbefehl im Mahnverfahren zugestellt, der vom Amtsgericht Warschau-Śródmieście erlassen wurde. Der Befehl wurde gegen die Universität Warschau erlassen. Sein Gegenstand ist die Anordnung des Gerichts zur Rückerstattung eines Teils der Studiengebühren für das berufsbegleitende Studium an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau. Grundlage der Klage war der Umstand, dass im Sommersemester des Studienjahres 2019/2020 aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einschränkungen ein erheblicher Teil der Lehrveranstaltungen nicht stattfand oder im Fernunterricht mit erheblicher Verschlechterung ihres didaktischen Wertes durchgeführt wurde.

Über die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die der Vertragspartei in dieser Situation konkrete Rechte auf Herabsetzung der Vergütung oder sogar auf Rücktritt vom Vertrag einräumen, habe ich bereits im März 2020, während der ersten Pandemiewelle, geschrieben.

Natürlich erwarten wir, dass der Beklagte, also die Universität Warschau, innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen wird. Allerdings bestätigt bereits die Tatsache, dass das Gericht einen Zahlungsbefehl im Mahnverfahren erlassen hat, dass die präsentierte rechtliche Argumentation und das Beweismaterial schlüssig und überzeugend sind.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt