Ich sage meinen Mandanten immer, dass sie vom Steuersystem nicht diesen oder jenen Steuersatz am meisten fürchten sollten, sondern die Instabilität und Nachlässigkeit bei der Schaffung und Anwendung von Steuervorschriften. Denn an einen bestimmten Steuersatz kann man sich irgendwie anpassen, aber an die Unvorhersehbarkeit des Systems kann man sich nicht anpassen.
Seit dem 1.1.2015 haben wir CFC-Vorschriften (Controlled Foreign Company) – Regelungen, die unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass das Einkommen ausländischer Gesellschaften und anderer ausländischer Einheiten (einschließlich Stiftungen) in die Steuerbemessungsgrundlage polnischer Steuerresidenten einbezogen wird.
Was sind die CFC-Regeln?
CFC-Regeln zielen darauf ab, die Erosion der Steuerbemessungsgrundlage durch die Nutzung von Einheiten in Niedrigsteuerländern zu verhindern. Nach polnischem Recht gilt eine ausländische Einheit als CFC, wenn:
- Der polnische Steuerresident direkt oder indirekt mindestens 50% der Anteile, Stimmrechte oder Gewinnbeteiligungsrechte hält.
- Mindestens 33% der Einnahmen der Einheit aus passivem Einkommen stammen.
- Die Einheit einem effektiven Steuersatz unterliegt, der niedriger ist als die Differenz zwischen dem polnischen CIT-Satz und der tatsächlich im Ausland gezahlten Steuer.
Unternehmer mit ausländischen Strukturen sollten ihre Vereinbarungen dringend überprüfen, um die CFC-Konformität sicherzustellen.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für internationales Steuerrecht und Unternehmensstrukturen