Schutz vor Kündigung eines in Deutschland geschlossenen Arbeitsvertrags (Kündigungsschutz)

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen starken Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten tätig sind.

Wesentliche Grundsätze des Kündigungsschutzes:

  • Soziale Rechtfertigung – eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Es gibt drei anerkannte Kündigungsgründe: personenbedingte Gründe (z.B. Langzeiterkrankung), verhaltensbedingte Gründe (z.B. Pflichtverletzung) und betriebsbedingte Gründe (z.B. Restrukturierung).
  • Abmahnungserfordernis – bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber in der Regel zuvor eine Abmahnung aussprechen.
  • Betriebsratsanhörung – sofern ein Betriebsrat besteht, muss er vor jeder Kündigung angehört werden.
  • 3-Wochen-Frist – Arbeitnehmer müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Versäumen dieser Frist bedeutet grundsätzlich die Annahme der Kündigung.

Praktische Tipps für polnische Arbeitnehmer in Deutschland:

  • Lassen Sie sich sofort nach Erhalt einer Kündigung rechtlich beraten – die 3-Wochen-Frist ist strikt und nicht verlängerbar.
  • Unterzeichnen Sie keine Aufhebungsverträge ohne rechtliche Beratung.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis auf.
  • Viele Kündigungsfälle werden mit einer Abfindung beigelegt, typischerweise 0,5 bis 1,0 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, spezialisiert auf deutsches Arbeitsrecht und grenzüberschreitende Arbeitsrechtsfragen