Deutschland ist Polens größter Handelspartner. Für viele polnische Unternehmer ist die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland ein natürlicher Schritt bei der Internationalisierung ihres Geschäfts. Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Rechtsform für die Geschäftstätigkeit in Deutschland.
Vier wesentliche Anforderungen:
1. Notarielle Gründung
Die Gründung einer GmbH erfordert eine notarielle Urkunde eines deutschen Notars. Seit August 2022 ist dies auch online über das elektronische Notarsystem möglich. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR (bzw. 1 EUR für die UG – die vereinfachte Form).
2. Geschäftsführer
Jede GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Der Geschäftsführer muss kein deutscher Einwohner sein, muss aber in der Lage sein, seine Pflichten auszuüben. Der Geschäftsführer trägt erhebliche persönliche Haftung, einschließlich für Steuerpflichten und Sozialversicherungsbeiträge.
3. Geschäftsadresse und Substanz
Die Gesellschaft muss eine eingetragene Adresse in Deutschland haben. Während ein virtuelles Büro anfänglich ausreichen kann, erwarten die Finanzbehörden zunehmend echte Geschäftssubstanz.
4. Eintragung und laufende Pflichten
Nach der notariellen Gründung wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Zu den laufenden Pflichten gehören Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und die Einhaltung des deutschen Handelsrechts.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für deutsches Gesellschaftsrecht und grenzüberschreitende Transaktionen