Die Einführung des Familienstiftungsgesetzes in Polen hat polnischen Unternehmern eine neue Option für Vermögensschutz und Nachfolgeplanung gegeben. Die Frage bleibt jedoch: Ist es besser, eine Familienstiftung in Polen oder im Fürstentum Liechtenstein zu gründen?
Polen – Vorteile: Niedrigere Gründungskosten, vertrautes Rechtssystem, Steuerbefreiungen.
Polen – Nachteile: Rechtliche Instabilität, bereits signalisierte Steuerrechtsänderungen, Justizsystemprobleme, begrenzte Erfolgsbilanz.
Liechtenstein – Vorteile: Fast 100 Jahre stabiles Stiftungsrecht, spezialisierte Justiz, starker Datenschutz, internationale Anerkennung, AAA-Rating.
Liechtenstein – Nachteile: Höhere Kosten, Bedarf an lokalen qualifizierten Personen.
Meine Empfehlung
Für echten, langfristigen Vermögensschutz und Nachfolgeplanung bleibt Liechtenstein die klare Wahl. Wie ich meinen Mandanten immer sage: Eine Familienstiftung ist eine generationenübergreifende Entscheidung. Wählen Sie die Jurisdiktion, die auch dann noch stabil und vorhersehbar sein wird, wenn Ihre Enkel sie brauchen.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für Familienstiftungen in Polen und Liechtenstein