Im modernen Geschäftsleben begegnen wir ständig Begriffen wie: Geschäftsethik, Verstöße, Compliance, unternehmerische Sozialverantwortung und Hinweisgeberschutz.
All diese Begriffe haben eine gemeinsame Eigenschaft: Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeit – einer der wichtigsten Bereiche des gesellschaftlichen Funktionierens – nachhaltig und stabil abläuft, unter Einhaltung der von der Gesellschaft festgelegten Regeln.
Ich bin jedoch überzeugt, dass im Zusammenhang mit diesem „Trend“ zur Geschäftsethik viele Unternehmens- oder Behördenleiter Fragen haben:
- Was bedeuten diese Begriffe wirklich?
- Welche Bedeutung haben sie für mein Unternehmen/meine Institution?
- Wie wendet man sie in der Praxis an?
- Und schließlich: Sind sie im Grunde lästiger Ballast oder eine Chance für Entwicklung und Stärkung?
Antworten auf all diese Fragen und Zweifel habe ich in der Schulung zu Geschäftsethik, Prävention von Verstößen und Wirtschaftskriminalität im Unternehmen sowie zur Umsetzung der Hinweisgeberschutzvorschriften zusammengefasst.
Schulung – ein praktischer Ansatz
Die Praxisnähe der Schulung bedeutet, dass die Teilnehmer nach deren Abschluss nicht nur über breiteres Wissen und theoretische Grundlagen verfügen, sondern vor allem die Fähigkeit erwerben, zu definieren, wo und wann in ihrer täglichen Praxis Geschäftsethik, Verstoßprävention oder Hinweisgeberschutz Anwendung finden oder finden sollten.
Während der Schulung werden Beispiele von Verstößen, Wirtschafts- und Finanzkriminalität besprochen, die ich in meiner anwaltlichen Praxis angetroffen habe.
Die Schulungspräsentation ist unter diesem Link verfügbar: Schulungspräsentation (PDF).
Umsetzung von Hinweisgeberschutzmechanismen gemäß Richtlinie 2019/1937
Diese Richtlinie ist als logische Konsequenz der Übernahme des Konzepts zu sehen, die Geschäftsentwicklung auf den Prinzipien der Ethik, der sozialen Verantwortung und der nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. Hinweisgeberschutzmechanismen sind nichts anderes als Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Regeln des Marktwettbewerbs tatsächlich zum Wohl aller angewandt werden.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt