Seit dem 13. Oktober dieses Jahres gelten die Vorschriften des Gesetzes vom 1. März 2018 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (nachfolgend „Gesetz“), die die Einrichtung und das Funktionieren des Zentralen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (nennen wir es „Register“ oder „CRBR“) regeln.
Aufgabe des Registers ist die Sammlung von Daten über wirtschaftlich Berechtigte, d.h. über Personen, die tatsächliche Kontrolle über die Gesellschaft ausüben. Die Sammlung dieser Daten soll – nach den Intentionen des Gesetzgebers – der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenwirken. Meiner Meinung nach wird dies nur eine zusätzliche Belastung für Unternehmer, Führungskräfte und Investoren sein. Aber dura lex sed lex.
Die wichtigsten Pflichten umfassen:
- Alle in Polen registrierten Handelsgesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten beim CRBR melden.
- Die Meldefrist beträgt 7 Tage ab dem Datum der Eintragung der Gesellschaft im Landesgerichtsregister (KRS) oder 7 Tage ab jeder Änderung der gemeldeten Daten.
- Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000.000 PLN.
- Die Meldung erfolgt elektronisch über das vom Finanzministerium betriebene IT-System.
Es ist wichtig zu beachten, dass der wirtschaftlich Berechtigte nicht immer der direkte Gesellschafter ist. Das Gesetz definiert den wirtschaftlich Berechtigten als eine natürliche Person, die direkt oder indirekt Kontrolle über die Gesellschaft ausübt, unter anderem durch Eigentum von mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, Experte für AML-Vorschriften und Gesellschaftsrecht