Seit dem 1. August 2022 gelten in Deutschland Vorschriften, die die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie einer UG (vereinfachte Form der GmbH) vollständig online ermöglichen, ohne die Notwendigkeit eines Notarbesuchs. Die neuen Vorschriften (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) sehen nicht nur die Möglichkeit einer vollständig ferngesteuerten GmbH/UG-Gründung vor, sondern auch die Vornahme bestimmter Anmeldungen beim Handelsregister in Deutschland.
Im Zusammenhang mit den eingeführten Änderungen wurde ein IT-System vorbereitet, über das die Parteien die für die GmbH-Gründung erforderlichen notariellen Tätigkeiten durchführen: https://online-verfahren.notar.de/ov/
Es stehen zwei Sprachversionen zur Verfügung: Deutsch und Englisch.
Kurz gesagt, die Parteien sollten sich im System registrieren, wo sie angeben, welche Tätigkeit sie planen, den Termin und welchen Notar. Die Identifizierung der Parteien erfolgt zweistufig: zunächst auf Grundlage des e-ID (elektronischer Personalausweis) und dann durch den Notar durch Vergleich des Fotos der Partei mit ihrem Online-Bild im System. Unterschriften unter der notariellen Urkunde werden ebenfalls elektronisch gesammelt.
Interessanterweise ist eine Mischform der Gründungsurkunde vorgesehen, bei der ein Teil der Personen ferngesteuert und ein Teil persönlich vor dem Notar teilnimmt. Auf der Systemwebseite ist auch eine spezielle mobile Anwendung verfügbar: Notar-App.
Zur Erinnerung: Die traditionelle Gründung einer GmbH erfordert die Anwesenheit vor einem Notar, die Erstellung des Gründungsdokuments, die Bestätigung des Gesellschaftsvertrags und die Bestellung der ersten Organe der Gesellschaft.
Es ist erwähnenswert, dass notarielle Online-Tätigkeiten bereits u.a. in den Niederlanden verfügbar sind.
Das ab dem 1. August 2022 in Deutschland eingeführte System sieht derzeit keine Möglichkeit der Änderung des Gesellschaftsvertrags vor, es ist jedoch bereits geplant, dass diese Funktionalität ab dem 1. August 2023 aktiv sein wird.
Die Umsetzung dieser Lösung erfüllt die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 hinsichtlich des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht.
Paweł Osiński
Rechtsanwalt, spezialisiert auf die Unterstützung polnischer Unternehmer auf deutschsprachigen Märkten (Deutschland, Schweiz, Liechtenstein).
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