Ins Gefängnis für den Austausch von Kryptowährungen, oder warum man sich von Peer-to-Peer (P2P)-Transaktionen auf Kryptowährungsbörsen fernhalten sollte

Dies ist einer der wichtigsten Artikel, die ich geschrieben habe, denn er behandelt ein Problem, das exponentiell wächst – unschuldige Personen, die aufgrund ihrer Beteiligung an P2P-Kryptowährungstransaktionen in Strafverfahren wegen Geldwäsche (Art. 299 StGB) verwickelt werden.

Das Problem

P2P-Kryptowährungsbörsen ermöglichen den direkten Handel zwischen Nutzern ohne Vermittler. Dies schafft erhebliche strafrechtliche Risiken, derer sich die meisten Nutzer nicht bewusst sind.

Wie geschieht es?

  1. Person A bietet Kryptowährung auf einer P2P-Plattform zum Verkauf an.
  2. Käufer B erwirbt die Kryptowährung und zahlt per Banküberweisung auf das Konto von A.
  3. Ohne Wissen von A stammen die von B überwiesenen Mittel aus krimineller Tätigkeit.
  4. Wenn das Opfer des ursprünglichen Verbrechens Anzeige erstattet, führt die Spur zum Bankkonto von A.
  5. A wird nun der Geldwäsche nach Art. 299 StGB verdächtigt.

Die Rechtsfalle

Art. 299 StGB ist weit gefasst. Er bestraft jeden, der Zahlungsmittel oder andere Werte kriminellen Ursprungs empfängt, überträgt oder umwandelt. Kritisch: Art. 299 §5 sieht vor, dass auch eine Person, die den kriminellen Ursprung nicht kannte, aber hätte kennen können, haftbar gemacht werden kann (fahrlässige Geldwäsche).

Warum P2P besonders riskant ist:

  • Kein KYC des Gegenparts
  • Direkte Banküberweisungen durch Ihr Konto
  • Muster regelmäßiger Überweisungen löst AML-Alarme aus
  • Kontosperrung durch die Bank
  • Strafermittlung kann Jahre dauern

Mein Rat: Vermeiden Sie P2P gänzlich – nutzen Sie regulierte Börsen mit ordnungsgemäßen KYC/AML-Verfahren.

Die Konsequenzen können verheerend sein: Vorstrafe, Vermögensbeschlagnahme, gesperrte Bankkonten und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Das Risiko ist es schlicht nicht wert.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, Experte für Kryptowährungskriminalität, Geldwäsche und AML-Vorschriften